Missbrauchsopfer auch ohne Nötigung schutzlos
Karlsruhe (jur). Mit der Reform des Sexualstrafrechts von 2016 wurde die Bestrafung von Straftätern erleichtert und verschärft. Für die Annahme einer Schutzlosigkeit des Opfers kommt es jetzt nur noch auf dessen objektive Situation an, nicht mehr auf eine Nötigung des Täters und eine auch subjektiv empfundene Wehrlosigkeit, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 2. September 2020, veröffentlichten Urteil (Az.: 4 StR 678/19) entschieden hat. Das Landgericht Hall ...
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