Muezzinruf muss von Christen ertragen werden
Münster (jur). Auch Christen und Heiden in Deutschland müssen den Muezzin-Ruf "Allah ist der Größte" in gemäßigter Lautstärke ertragen. Die negative Religionsfreiheit wird dadurch nicht verletzt, entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Mittwoch, 23. September 2020 (Az.: 8 A 1161/18). Sie vermittele „kein Recht darauf, von anderen Glaubensbekundungen verschont zu bleiben". Vom OVG wurde damit der Antrag eines Ehepaares aus Oer-Erkenschwick abgew ...
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