Nachzahlung von Pflegegeld für Beerdigungskosten zu verwenden

Kassel (jur). Eine Pflegegeldnachzahlung, die zu Lebzeiten überwiesen wurde, muss nach dem Tode der pflegebedürftigen Person grundsätzlich für die Bestattungskosten verwendet werden. Auch wenn das Geld erst eine Minute vor dem Tod auf dem Konto gutgeschrieben wurde, ist es Teil des Nachlasses und muss daher in vollem Umfang verwendet werden, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 8 SO 8/19 R) am Freitag, den 11. September 2020. Der ursprüngliche Zweck der Pflegegeldnachza ...

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