„Pflege-WGs“ vom BSG gestärkt

Kassel (jur). Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat das Wohnen in einer Wohngemeinschaft für pflegebedürftige Menschen erleichtert. Das BSG in Kassel entschied am Donnerstag, den 10. September 2020 (Az.: B 3 P 2/19 R, B 3 P 3/19 R und B 3 P 1/20 R), dass die Pflegekassen keine zu hohen Anforderungen für den in "Pflege-WGs" möglichen Wohngruppenzuschlag stellen dürfen. Der Gesetzgeber habe diese Wohnform ausdrücklich fördern wollen. Der Wohngruppenzuschlag beträgt derzeit 214 EUR p ...

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