Provisorische Trennung macht aus Lebensmittelladen keinen Kiosk
Frankfurt/Main (jur). Eine provisorische Abtrennung eines Ladenteiles macht aus einem Einzelhandelsgeschäft noch keinen Kiosk. Das so verkleinerte Geschäft darf sonntags nicht öffnen, wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Montag, 7. September 2020, verkündeten Urteil (Az.: 2 Ss-OWi 867/20) entschieden hat. Der Kläger, Inhaber von einem Lebensmittelgeschäft, hatte einen Teil seines Geschäfts provisorich abgetrennt und diesen Teil auch an Sonntagen als „Kiosk“ g ...
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