Schulklassen dürfen in Quarantäne geschickt werden
Köln (jur). Im Falle einer Corona-Infektion dürfen Schulen oder Gesundheitsämter Kinder klassenweise unter Quarantäne stellen. Dies Vorgehen ist zumutbar und verhältnismäßig, entschied das Verwaltungsgericht Köln am 31. August 2020 (Az.: 7 L 1540/20). Im streitigen Fall sind zwei Kölner Grundschulkinder positiv auf Covid 19 getestet worden. Vom städtischen Gesundheitsamt wurde daraufhin eine zweiwöchige häusliche Quarantäne für die gesamten Klassen der betroffenen Kinder angeordne ...
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