Steuererstattung „verbraucht“ – trotzdem Hartz IV
Kassel (jur). Bezieher von Hartz IV dürfen nicht unter das lebensnotwendige Existenzminimum fallen, wenn sie eine Einkommensteuererstattung zur Dispo-Schuldentilgung verwenden. Da die einmalige Einnahme zur Tilgung der Schulden "verbraucht" worden sei, stehe das Geld nicht mehr als "bereite Mittel" zur Verfügung, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Dienstag, 8. September 2020, veröffentlichten Urteil (Az.: B 4 AS 9/20 R). Nach dem seit 2017 geltenden Gesetz darf da ...
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