Unternehmenssitz darf nicht den Produktionsort vorgaukeln

Frankfurt/Main (jur). Deutsche Unternehmen dürfen ihren Firmensitz in ihrer Werbung nicht dazu benutzen, um vorzutäuschen als würden sie in Deutschland produzieren. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einer am Montag, 31. August 2020, verkündeten Entscheidung zu Solarmodulen entschieden (Az.: 6 W 84/20). Das beklagte Unternehmen warb mit der Formulierung: "Deutsches Unternehmen - wir bürgen für die Qualität der von uns hergestellten Produkte". Die Anzeige kombinierte ...

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