Verwarnung beim Meister-Bafög muss Möglichkeit zur Besserung geben

Neustadt/Weinstraße (jur). Wenn wegen hoher Fehlzeiten eine Verwarnung beim Meister-Bafög ausgesprochen wird, muss es noch Gelegenheit zur Besserung geben. Die mit einer Verwarnung angefragte neue Teilnahmebescheinigung darf sich daher nicht auf einen Zeitraum beziehen, der überwiegend in der Vergangenheit liegt, wie das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in einem am Montag, den 7. September 2020 verkündeten Urteil (Az.: 2 K 234/20.NW) entschieden hat. Ab September 2018 hatte de ...

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