Virtuelle Besucher begründen keine Sonntagsöffnung
Berlin (jur). Digitale Besucher einer geplanten Veranstaltung, hier das "JazzFest Berlin" und die "Berlin Science Week", können ein Ladenöffnung am Sonntag nicht rechtfertigen. Führt die Corona-Pandemie zu einer Beschränkung der tatsächlichen Besucherzahlen, machen potenzielle digitale oder virtuelle Besucher die geplante Veranstaltung noch nicht zu einer "großen“ Veranstaltung mit erlaubter Sonntagsöffnung, entschied das Berliner Verwaltungsgericht in seinem Beschluss vom Montag, 21. S ...
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