Von gesetzlichen Kassen wird nur ärztliche Behandlung übernommen
Celle (jur). Generell werden Heilbehandlungen von den gesetzlichen Krankenkassen nur dann bezahlt, wenn sie von einem approbierten Arzt durchgeführt werden. Dies ist zwingend vorgeschrieben und kann auch in Ausnahmefällen nicht aufgehoben werden, wenn ein Patient keinen Arzt für die gewünschte Behandlung findet, wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in Celle in einem am Montag, 21. September 2020, verkündeten Urteil (Az.: L 4 KR 470/19) entschieden hat. Nach einem anderen ...
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