Vorerst Verbot von „Combat 18 Deutschland“

Leipzig (jur). Die rechtsextreme Vereinigung "Combat 18 Deutschland" bleibt bis auf weiteres verboten. In einem am Freitag, 25. September 2020, verkündeten Beschluss wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen dagegen gerichteten Eilantrag ab (Az.: 6 VR 1.20). Es wird erwartet, dass das Verbot gerechtfertigt sei. Vom Bundesinnenministerium wurde die Vereinigung am 6. Dezember 2019 verboten. Sein Zweck und seine Tätigkeit richteten sich gegen die Verfassung und die Völkerverständigung ...

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