Zelten in Protestcamps nur am Tage

Kassel (jur). Auch ein Protestcamp mit Zelten kann dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit unterworfen sein. Von den Behörden darf dies jedoch mit Auflagen verbunden sein, die Menschen daran hindern, in den Zelten zu übernachten. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel entschied am Freitag, den 11. September 2020, bezüglich eines Protestcamps gegen die Autobahn 49 in Mittelhessen (Az.: 2 B 2254/20). Die A49 soll von Kassel aus nördlich von Frankfurt am Main in die A5 münden. D ...

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