Auch in „Eventhalle“ ist Hochzeit eine private Veranstaltung

Koblenz (jur). Teilnehmerbegrenzungen für private Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gelten auch für eine Hochzeitsfeier in einer gemieteten "Eventhalle". In Rheinland-Pfalz sind das derzeit 75 Personen, stellte das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Mittwoch, 30. September 2020, verkündeten Beschluss klar (Az.: 3 L 849/20.KO). Damit hat das Gericht den Inhaber einer Eventhalle abgewiesen. Der Betreiber hatte sich auf die Höchstgrenze von 250 Personen für öffentli ...

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