Auch nach Software-Update Diesel-Klage möglich
Karlsruhe (jur). Durch die Installation eines Software-Updates bei einem abgasmanipulierten Diesel-Personenkraftwagen wird eine Klage gegen den Hersteller nicht hinfällig. Es reicht aus, wenn von der Klägerin eine vorsätzliche sittenwidrige Täuschung im Zeitpunkt des Kaufs geltend gemacht wird, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, 28. September 2020 veröffentlichten Beschluss fest (Az.: VI ZB 5/20). Der BGH entschied damit jedoch nur über die Zulässigkeit ...
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