Behördenauskünfte sind kostenpflichtig

Leipzig (jur). Die Informationen, die einem Journalisten von den Behörden über die Unterlagen zur Vorbereitung eines Treffens zwischen dem ehemaligen Bundesinnenminister Thomas de Maiziére (CDU) und Facebook-Gründer Mark Zuckerberg gegeben werden, darf 235 Euro kosten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat dies in einem Urteil vom Dienstag, 13. Oktober 2020, entschieden und die entsprechende Festsetzung der Verwaltungsgebühr gegen den Journalisten Arne Semsrott bestätigt (Az.: 10 C 2 ...

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