Bei psychogenen Anfällen keine Merkzeichen im Behindertenausweis
Osnabrück (jur). Schwerbehinderte Menschen können für Bewegungsstörungen wegen nicht epileptischer psychogener Anfälle für eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr kein Merkzeichen G beanspruchen. Das Sozialgericht Osnabrück schloss in einem am Dienstag, 13. Oktober 2020 verkündeten Urteil auch die Merkzeichen H für Hilflosigkeit sowie B für das Recht, eine Begleitperson mitzunehmen, aus (Az.: S 30 SB 90/19). Im streitigen Fall bekommt die Klägerin ...
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