Bei verweigertem Umgang geht Unterhaltsanspruch nicht verloren

Frankfurt/Main (jur). Das bloße Ablehnen jeglichen Kontaktes eines volljährigen Kindes zu seinem getrennt lebenden Vater führt nicht dazu, dass es seinen Unterhaltsanspruch verwirkt. Dies tritt erst dann ein, wenn weitere Umstände hinzukommen, die das allgemeine Verhalten als schwerwiegendes Fehlverhalten erscheinen lassen, wie z.B. zusätzliche schwere Beleidigungen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 3. August 2020 (Az.: ...

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