Corona reicht nicht für Urlaubsabsage

München (jur). Beschäftigte können einen Urlaub, der beantragt und bewilligt wurde, nicht aufgrund coronabedingter Beschränkungen wieder absagen. Pandemiebedingte Einschränkungen gehören jedenfalls bei Beamten in den Risikobereich des Arbeitnehmers, so ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in München, auf das der Bund-Verlag am Dienstag, den 29. September 2020 verwies (Az.: 6 EG 20.943). Der VGH hat damit einen Polizeihauptmeister abgewiesen. Er beantragte Urlaub für ...

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