Dönerspieße mit Salmonellen müssen zurückgenommen werden
Leipzig (jur). Mit Salmonellen kontaminierte Döner-Spieße dürfen nicht verkauft werden. DDiese müssen vom Hersteller zurückgenommen werden, auch wenn "ordnungsgemäßes Durchgaren“ eine Gesundheitsgefährdung der Verbraucher verhindern kann, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch, 14. Oktober 2020 (Az.: 3 C 10.19). In dem Rechtsstreit hatte die Klägerin die tiefgefrorenen Fleischspieße an Gastro-Betriebe geliefert. Außerdem wurde noch der Hinweise gegeben: "Vor ...
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