Fahrer ohne eigenes Fahrzeug ist abhängig beschäftigt
Essen (jur). Ein Transportfahrer ohne ein eigenes Fahrzeug ist grundsätzlich ein abhängig Beschäftigter und kein Selbständiger. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) in Essen in einem am Mittwoch, 21. Oktober 2020, verkündeten Urteil entschieden (Az.: L 8 BA 78/18). Damit hat es einen Landwirt aus dem Raum Detmold abgewiesen. Im Nebenberuf arbeitete er als Transportfahrer für mehrere Unternehmen. Im Zuge einer Prüfung eines dieser Transportunternehmen wurde von der Re ...
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