Frühere Sperrstunden erfordern in der Begründung höhere Anforderungen
Kassel (jur). Frühere Sperrstunden in der Gastronomie sind juristisch keine Selbstläufer mehr. Jedenfalls hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel seine Anforderungen an die Rechtfertigung einer solchen Maßnahme erheblich erhöht und deshalb die Sperrzeitverlängerung im Landkreis Gießen am 23. Oktober 2020 vorläufig gestoppt (Az.: 6 B 2551/20). Im Zusammenhang mit den gestiegenen Infektionszahlen hatte der Landkreis Gießen am 15. Oktober 2020 die Sperrstunde für Gaststä ...
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