Gutachterwechsel nach Ablauf der Vierjahresfrist bei Zwangsunterbringung

Karlsruhe (jur). Auch im Falle einer kurzfristigen Unterbrechung einer zwangsweisen Unterbringung eines psychisch Kranken muss nach mehr als vier Jahren zur Fortsetzung dieser Maßnahme ein Gutachten eines neuen externen Gutachters eingeholt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, den 26. Oktober 2020 veröffentlichten Beschluss entschieden. Er bekräftigte damit die hohen Anforderungen an die Genehmigung einer Zwangsunterbringung (Az.: XII ZB 167/20). Der ...

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