Hartz-IV-Minderung durch Bonus bei Stromanbieterwechsel

Kassel (jur). Hartz-IV-Empfänger profitieren nicht wirklich von einem "Sofortbonus", der bei einem Wechsel des Stromanbieters gezahlt wird. Denn die Einmalzahlung des Energielieferanten gilt als Einkommen, das auf die Hartz-IV-Leistungen mindernd angerechnet wird, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 4 AS 14/20 R) am Mittwoch, 14. Oktober 2020. Ein verheirateter Hartz-IV-Bezieher aus dem Märkischen Kreis war vor Gericht gezogen. Der Mann muss seine Stromkosten aus den Mit ...

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