Hausratversicherung zahlt für Diebstahl nur bei „aufgebrochenem“ PKW

München (jur). Wenn Diebe ein abgefangenes Funksignal verwenden, um ein mit dem so genannten "Keyless Go"-System elektronisch verriegeltes Auto zu öffnen, muss die Hausratversicherung für den dann begangenen Diebstahl nicht aufkommen. Auch wenn die Versicherungsbedingungen eine Entschädigung für gestohlene Güter vorsehen, die "durch Aufbrechen eines verschlossenen Kraftfahrzeugs" erlangt wurden, zählt das Öffnen des Wagens mit einem von den Hackern abgefangenen Funksignal nicht als solch ...

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