Keine Einstellung in Polizeidienst bei Verdacht wegen sexueller Nötigung

Aachen (jur). Bei begründetem Verdacht, einen sexuellen Übergriff begangen zu haben, können Bewerber um eine Anstellung im Polizeidienst aufgrund von Zweifeln an ihrer charakterlichen Eignung keine Einstellung verlangen. Die Polizei ist dann vorerst nicht mehr an eine bereits erteilte Einstellungszusage gebunden, entschied das Verwaltungsgericht Aachen in einer am Donnerstag, 8. Oktober 2020, verkündeten Beschluss vom Vortag (Az.: 1 L 677/20). Erst wenn sich die Vorwürfe nach Abschluss de ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3nOdLBQ
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt