„Kleine Freude“ als Marke nicht eintragungsfähig
München (jur). Nicht nur Schokolade und schon gar nicht Schokolade von einem einzigen Hersteller macht eine kleine Freude. Die Worte "Kleine Freude" klingen wie Werbung und sind deshalb nicht als Marke geeignet, wie das Bundespatentgericht in einem am Montag, 28. September 2020 veröffentlichten Beschluss entschieden hat (Az.: 25 W (pat) 547/20). Es fehle die originäre Unterscheidungskraft einer Marke, die den Verbrauchern einen Hinweis auf den Hersteller geben könnte. *h2*Eintragung der M ...
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