„Kleine Freude“ als Marke nicht eintragungsfähig

München (jur). Nicht nur Schokolade und schon gar nicht Schokolade von einem einzigen Hersteller macht eine kleine Freude. Die Worte "Kleine Freude" klingen wie Werbung und sind deshalb nicht als Marke geeignet, wie das Bundespatentgericht in einem am Montag, 28. September 2020 veröffentlichten Beschluss entschieden hat (Az.: 25 W (pat) 547/20). Es fehle die originäre Unterscheidungskraft einer Marke, die den Verbrauchern einen Hinweis auf den Hersteller geben könnte. *h2*Eintragung der M ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2GtSNXU
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt