Kontaktdaten in Gaststätten müssen weiterhin angegeben werden

München (jur). In Gaststätten und bei Veranstaltungen in Bayern müssen Besucher weiterhin ihre Kontaktdaten angeben. Dies ist zur Eindämmung der Corona-Pandemie nicht offensichtlich ungeeignet, befand der Bayerische Verfassungsgerichtshof in einer am Freitag, den 23. Oktober 2020 veröffentlichten Entscheidung (Az.: Vf. 26-VII-20). Die Münchner Richter bekräftigten in dieser Entscheidung, dass das Infektionsschutzgesetz zumindest nach den Maßstäben der bayerischen Landesverfassung eine ...

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