Maskenpflicht im Unterricht ist hinzunehmen

Mannheim (jur). Die Pflicht zum Tragen von Masken auch während des Schulunterrichts ist angesichts der steigenden Zahl von SARS-CoV-2-Virusinfektionen gerechtfertigt. Auch wenn das Wohl der Schülerinnen und Schüler durch das Abdecken des Mundes und der Nase aufgrund von erschwerter Atmung und die Kommunikation durch nicht erkennbare Mimik beeinträchtigt wird, ist die Maßnahme nicht zu beanstanden, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim in einem Beschluss v ...

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