Nebenkläger dürfen auch Freispruch anstreben
Karlsruhe (jur). Nebenkläger müssen sich nicht für ein hartes Urteil gegen den Angeklagten einsetzen. Es kann auch umgekehrt sein, der Wunsch nach Freispruch, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Freitag in Karlsruhe verkündeten Beschluss (Az.: 3 StR 214/20) entschieden hat. Danach durften den Pflegeeltern nicht allein deshalb der Status als Nebenkläger entzogen werden, bloß weil sie für den Freispruch ihres Pflegekindes nach einem Messerangriff eingesetzt hatten. Von der Staatsan ...
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