OVG Berlin erlaubt vorerst Pop-up-Radwege
Berlin (jur). Die Einrichtung von Radwegen auf den Straßen Berlins ist vorerst erlaubt. Die Trennung von Fahrrad- und Kfz-Verkehr mit so genannten Pop-up-Radwegen ist aus derzeitiger Sicht im "öffentlichen Sicherheitsinteresse" gerechtfertigt, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am Dienstag, 6. Oktober 2020, in Berlin (Az.: OVG 1 S 116/20). Ein Berliner wollte vor Gericht die provisorischen Radwege stoppen, da dies die Straßen für den Autoverkehr zu stark einschrä ...
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