Private Seenotrettungsschiffe dürfen auslaufen

Hamburg (jur). Zwei im Mittelmeer festgesetzte Schiffe des Seenotrettungsvereins Mare Liberum können den Hafen verlassen. Eine Sicherheitsverordnung des Bundesverkehrsministeriums, nach der Schiffe seit dem 4. September 2020 ihre Häfen nicht mehr verlassen dürfen, verstößt gegen EU-Recht, wie das Hamburger Verwaltungsgericht am Freitag, 2. Oktober 2020, entschieden hat (Az.: 5 E 3819/20). Der in Berlin ansässige Verein "Mare Liberum" verfügt derzeit über zwei Schiffe, die die Menschenre ...

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