Schüler muss nach Infektion der Lehrerin in Quarantäne

Düsseldorf (jur). Ein Schüler, der mit einer mit Corona infizierten Lehrerin eine Unterrichtsstunde in einem Klassenzimmer war, muss für sich für 14 Tage in Quarantäne begeben. In einem Eilbeschluss vom Freitag, den 16. Oktober 2020, bestätigte das Verwaltungsgericht Düsseldorf eine entsprechende Anordnung des Gesundheitsamtes der Landeshauptstadt (Az.: 7 L 2038/20). Zur Begründung dieser Entscheidung berief sich das Verwaltungsgericht auf die Orientierungshilfen des Robert-Koch-Institu ...

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