Sex-Kinos müssen wie reguläre Kinos behandelt werden
Neustadt/Weinstraße (jur). In Sexkinos dürfen sich die Zuschauer von zwei verschiedenen Hausständen nähern, ohne den üblichen Mindestabstand von anderthalb Metern einzuhalten. Denn Sexkinos sind keine "Prostitutionsstätte", in denen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden. Daher gelten für sie die gleichen Regelungen wie für reguläre Kinos Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in einem am Donnerstag, 8. Oktober 2020, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortage ...
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