„Sozialschutzpaket“ ermöglicht vorübergehend zu teure Wohnung für Hartz-IV-Empfänger
Celle (jur). Wenn Hartz-IV-Bezieher in eine zu teure Wohnung ziehen, müssen die Jobcenter bis zu sechs Monate lang ohne Prüfung die Kosten dafür tragen. Die entsprechende Bestimmung des "Sozialschutzpaketes" gilt auch für neu bezogene Wohnungen, wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in Celle in einem am Montag, den 19. Oktober 2020 veröffentlichten Eilbeschluss entschieden hat (Az.: L 11 AS 508/20 B ER). Der Zweck des Sozialschutzpakets besteht darin, den Zugang zu bestimm ...
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