Strafrahmensenkung im bandenmäßigen Drogenhandel
Karlsruhe (jur). Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat nun einmütig für untergeordnete Händler im bandenmäßigen Drogenhandel den Strafrahmen herabgesetzt und ihnen damit den Ausstieg erleichtert (Az.: 3 StR 469/19). Nach dem am 29. September 2020 veröffentlichten Urteil des 3. BGH-Strafsenats droht "in minder schweren Fällen" eine Verurteilung zu zehn Jahren statt der bisherigen 15 Jahre. Der 3. Senat schloss sich als letzter Strafsenat damit nun dieser Rechtsprechung an. *h2*Be ...
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