Befreiung von Maskenpflicht im Schulbus nur mit genau begründetem Attest

Würzburg (jur). Schüler müssen für eine Befreiung von der Maskenpflicht im Schulbus schon mit einem genau begründeten ärztlichen Attest belegen, warum sie aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Werde nicht klar, warum der attestierende Arzt eine Befreiung von der Maskenpflicht im Schulbus für erforderlich hält, müssen Schüler das im Zuge der Corona-Pandemie angeordnete Tragen der Maske dulden, entschied das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg in ei ...

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