Fristlose Kündigung nach Affenlaut gegenüber dunkelhäutigem Kollegen

Karlsruhe (jur). Provoziert ein Arbeitnehmer einen dunkelhäutigen Kollegen mit menschenunwürdigen und rassistischen nachgeahmten „Ugah, Ugah!“-Affenlauten, muss er mit der fristlosen Kündigung rechnen. Solch ein Vorgehen ist nicht mehr vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag, 24. November 2020, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 2727/19). Die Verfassungsrichter billigten damit die außerordentliche Künd ...

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