Funkübung nicht Begriffen aus der NS-Zeit
Berlin (jur). Beim Üben des Funkalphabets sollte ein Polizeikommissaranwärter seinen zu buchstabierenden Nachnamen "Jung" nicht mit den Begriffen "Jude, Untermensch, Nazi, Gaskammer" durchgeben. Wie vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in einem am Mittwoch, 11. November 2020, verkündeten Beschluss entschieden, lässt ein solches Verhalten Zweifel an Verfassungstreue und der charakterlichen Eignung aufkommen (Az.: OVG 4 S 41/20). Die Richter in Berlin bestätigten damit die En ...
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