Funkübung nicht Begriffen aus der NS-Zeit

Berlin (jur). Beim Üben des Funkalphabets sollte ein Polizeikommissaranwärter seinen zu buchstabierenden Nachnamen "Jung" nicht mit den Begriffen "Jude, Untermensch, Nazi, Gaskammer" durchgeben. Wie vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in einem am Mittwoch, 11. November 2020, verkündeten Beschluss entschieden, lässt ein solches Verhalten Zweifel an Verfassungstreue und der charakterlichen Eignung aufkommen (Az.: OVG 4 S 41/20). Die Richter in Berlin bestätigten damit die En ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/38Qp9bF
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt