Für Erhalt von Krankenngeld immer Arzt aufsuchen

Kassel (jur). Personen, die Krankengeld beziehen, müssen regelmäßig einen Arzt aufsuchen. Eine Untersuchung ist nicht nur für die erste, sondern auch für jede Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit erforderlich, entschied der Dritte Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel (Az.: B 3 KR 6/20 R) am 29. Oktober 2020. Nach diesem Urteil können sich Versicherte nicht auf andere, möglicherweise inhaltlich gleichwertige Bescheinigungen berufen, wenn diese ohne Arzt-Patienten-Kontakt a ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/35ZVMjO
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt