Gegen Mahnwachen kann Beratungsstelle nicht vorgehen

Regensburg (jur). Beratungsstellen für Schwangerschaftskonflikte können selbst nicht gegen eine Mahnwache oder eine "Gehsteigberatung" von Abtreibungsgegnern vorgehen. Dazu sind nur die betroffenen Frauen berechtigt, wie das Verwaltungsgericht Regensburg in einem Eilbeschluss vom 14. Oktober 2020 entschied, der kürzlich veröffentlicht wurde (Az.: RN 4 E 20.2426). Darüber hinaus können auch diese, wenn es sich nur um einzelne Demonstranten handelt, in der Regel nicht die Auflösung, sonde ...

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