Gemeinde darf Trauzeugen aufgrund Corona ausschließen

Schleswig (jur). Aufgrund der Corona-Pandemie dürfen Kontakte selbst während der Hochzeitszeremonie eines Brautpaares drastisch reduziert werden. Um die Pandemie einzudämmen, kann eine Gemeinde beispielsweise im Rahmen ihres Hausrechts die Eltern des Brautpaares und die Trauzeugen von der Trauung ausschließen, wie das Verwaltungsgericht Schleswig in seinem Entscheidung vom Freitag, den 6. November 2020, entschieden hat (Az.: 3 B 132/20). Damit werde das Grundrecht auf den Schutz der Ehe ni ...

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