Jugendamt muss Hinweisen für Kindeswohlgefährdung nachgehen

Hamm (jur). Auffälligkeiten aufgrund einer möglichen Kindesvernachlässigung muss von einer Mitarbeiterin des Jugendamtes nachgegangen werden. Werden alle Warnzeichen für eine Gefährdung des Kindeswohls ignoriert, muss die Mitarbeiterin des Jugendamtes mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen, stellte das Oberlandesgericht Hamm (OLG) in einem am Freitag, 6. November 2020, verkündeten Beschluss klar (Az.: III-5 RVs 83/20). Vom Gericht wurde damit eine Geldstrafe für fahrlässige Tötu ...

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