Kein Beerdigungskaffee nach der Beisetzung

Aachen (jur). Der Kaffee nach einer Beerdigung gehört nicht direkt zu einer Beerdigung und ist deshalb derzeit aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie verboten. Dies stellte das Verwaltungsgericht Aachen mit Beschluss vom 13. November 2020 fest und verwies auf die bestehende Corona-Schutzverordnung (Az.: 6 L 848/20). Im vorliegenden Fall wollte der Antragsteller im Wege der einstweiligen Anordnung erwirken, dass es ihm erlaubt wird, nach der bevorstehenden Beerdigung seiner verstorbenen Frau ei ...

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