Keine iPads für den Unterricht auf Jobcenter-Kosten

Celle (jur). Auch wenn alle Schülerinnen und Schüler im Schulunterricht ein eigenes iPad zum Lernen nutzen sollen, muss das Jobcenter Hartz-IV-Beziehern das Tablett nicht als Zuschuss finanzieren. Zum einen müsse der Schulträger die Schüler mit erforderlichen Lernmitteln ausstatten und darf die hierfür anfallenden Kosten nicht auf die Eltern oder das Jobcenter abwälzen, zum anderen seien die Aufwendungen für solch ein Tablet bereits im Regelbedarf enthalten, entschied das Landessozialg ...

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