Keine Vollverschleierung am Lenkrad

Düsseldorf (jur). Muslimische Frauen dürfen nur selbst ein Auto fahren, wenn sie keine Vollverschleierung tragen. Verkehrssicherheit hat hier Vorrang vor Religionsfreiheit, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Beschluss vom Donnerstag, 26. November 2020 (Az.: 6 L 2150/20). Im gegebenen Fall hatte eine muslimische Frau bei der Bezirksregierung Düsseldorf die Erlaubnis beantragt, mit einem so genannten Niqab vollverschleiert Auto fahren zu dürfen. Ein Niqab deckt den gesamte ...

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