Maskenpflicht auf leeren Straßen unverhältnismäßig
Koblenz (jur). Auf öffentlichen Straßen ist eine Maskenpflicht nur dann zulässig, wenn sich dort viele Menschen befinden. Die nächtliche Maskenpflicht in der Koblenzer Innenstadt ist nicht verhältnismäßig und damit rechtswidrig, denn nach der neuesten Koblenzer Regelung sind Restaurants und Kneipen ohnehin geschlossen, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Eilbeschluss, der am Mittwoch, 4. November 2020, verkündet wurde (Az.: 3 L 976/20.KO). Aufgrund der Zunahme von Corona-I ...
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