Mietfahrräder dürfen in Düsseldorf nicht mehr überall stehen
Münster (jur). Anbieter von Mietfahrrädern dürfen ihre Räder nicht ohne Genehmigung im öffentlichen Straßenraum abstellen. Dies erfordert eine Sondernutzungserlaubnis, wie am 20. November 2020 das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster in einem Eilbeschluss gegen die Deutsche Bahn entschied (Az.: 11 B 1459/20). Die herumstehenden Räder seien schließlich ein Angebot für einen Mietvertrag und daher mit „sonstigem Straßenhandel“ vergleichbar. Unter der Marke „ ...
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