Presse darf den „Grabtourismus" durch Fotoveröffentlichungen nicht fördern

Karlsruhe (jur). Bild-Online durfte nicht Fotos vom Grab des für den Germanwings-Absturz verantwortlichen Co-Piloten veröffentlichten. Denn die Fotoveröffentlichung des Grabes kann den „Grabtourismus“ befördern, so dass trauernde Angehörige beim Aufsuchen des Friedhofs zum „Objekt von Schaulust und Sensationsgier“ werden können, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Freitag, 20. November 2020, veröffentlichten Urteil (Az.: VI ZR 62/17). Die Karlsruher Richter sahen in ...

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