Schornsteinfeger muss auch während Corona-Pandemie prüfen
Hannover (jur). Ein Schornsteinfeger muss während der Corona-Pandemie in der Lage sein, seinen Prüfpflichten nachkommen zu können. Auch wenn ein Hauseigentümer zu einer COVID-19-Risikogruppe gehört, kann er deswegen noch keine Verschiebung eines Inspektionstermins verlangen, entschied das Verwaltungsgericht Hannover in einem am Montag, den 16. November 2020 verkündeten Urteil (Az.: 13 A 4340/20). Im streitigen Fall sollten die Kläger bis zum 31. Mai 2020 Schornsteinfegerarbeiten durchfü ...
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