Schornsteinfeger muss auch während Corona-Pandemie prüfen

Hannover (jur). Ein Schornsteinfeger muss während der Corona-Pandemie in der Lage sein, seinen Prüfpflichten nachkommen zu können. Auch wenn ein Hauseigentümer zu einer COVID-19-Risikogruppe gehört, kann er deswegen noch keine Verschiebung eines Inspektionstermins verlangen, entschied das Verwaltungsgericht Hannover in einem am Montag, den 16. November 2020 verkündeten Urteil (Az.: 13 A 4340/20). Im streitigen Fall sollten die Kläger bis zum 31. Mai 2020 Schornsteinfegerarbeiten durchfü ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/32XukTn
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt